Freitag, 18. Juni 2021

Der nächste Corona-Witz

Der nächste Corona-Witz:

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines ehemaligen Corona-Infizierten abgelehnt, dessen Ansteckung gemäß der bundesweiten Ausnahmen für Genesene und Geimpfte zu lange zurückliegt. Die Verfassungsbeschwerde sei unzulässig, entschieden die Karlsruher Richter. Der Mann hatte sich Ende März 2020 mit Sars-CoV-2 infiziert und kann auch heute noch nachweisen, genügend Antikörper im Blut zu haben, wie das Gericht erläuterte. Als genesen gelten nach der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung aber nur Menschen, deren Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt."

Tagesschau.de / 18.06.21   

Genügend und ausreichend Antikörper sind nachweislich vorhanden. Soll der Mann sich jetzt etwa impfen lassen? Davon raten sogar viele Ärzte ab.

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